AGB

Unsere AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

NIMO Natursteine & Imobersteg AG / 01. September 2020

 

Allgemeines, Gültigkeitsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungenbilden sind fester Bestandteil des zwischen unserer Firma und dem Kunden abgeschlossenen Auftrags bzw. Vertrages. Abänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung unserer Firma gültig.

Angebote

Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise gelten ab Lager, sofern nicht anders vermerkt. Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.

Lieferungen, Transport, Ablad und Verpackung

Allfällige Kosten für Transport mit oder ohne Ablad sind in den Preisen nicht eingeschlossen. Sofern unsere Firma die Ware franko zustellt, ist der Kunde verpflichtet, eine gute Baustellenzufahrt zu gewährleisten (in der Regel wird mit grossen 5 Achs-LKW’s zugestellt). Die Zufahrt muss befestigt und die Abladestelle eben sein. Ist die Baustelle nicht befahrbar oder infolge schlechter Witterung (Schnee, Eis, Regen etc.) nicht zugänglich, trägt der Kunde die Mehrkosten. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Ware durch den Kunden abgeladen (Gebinde bis 2 t). Die im Preis inbegriffene Abladezeit beträgt maximal 40 Minuten. Wird diese überschritten, gehen die Kosten der Fahrzeugwartezeit zu Lasten des Kunden. Die Verpackung ist wenn nicht anders erwähnt, inbegriffen.

Liefertermine

Lieferfristen werden bei der Bestellung vereinbart. Wir setzen alles daran, termingerecht zu liefern. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu machen. Für verspätete Anlieferungen in Folge „höherer Gewalt” (z.B. ungenügende Materialverfügbarkeit, Stau, Pannen, etc.) oder für längere Wartezeiten bei Selbstabholung im Lager Liestal, leistet unsere Firma keine Entschädigung.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht etwas anderes vereinbart, müssen Zahlungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 6% belastet.

Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung ab Verkaufsstelle oder Lager auf den Kunden über, selbst wenn eine Lieferung franko Baustelle erfolgt.

Gewährleistung und Mängel

Muster

Bemusterungen zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Bei Mustern wird angestrebt, dass diese möglichst alle Merkmale und Beschaffenheit der betreffenden Natursteinmaterialien aufweisen. Abweichungen in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines sind naturgegeben und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Hand- und Einzelmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede des Natursteines in sich vereinigen und zeigen.

Eigenschaften Natursteinprodukte

Folgende Eigenschaften können bei Natursteinprodukten auftreten: Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Steins, Poren, Lager, offene Stellen, kleine Risse, Adern, Salzlöcher, Erzeinschlüsse (Oxydation), Roststellen. Diese Eigenschaften sind naturbedingt und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Daher übernimmt unsere Firma dafür keine Haftung. Rostverfärbungen können in der Regel entfernt werden. Allfällige Reinigungsarbeiten werden nicht durch unsere Firma getragen. Bei Unklarheiten bitten wir Sie, sich vor dem Einbauen mit uns in Verbindung zu setzen.

Materialbearbeitung und Ausführung

Abgebrochene Ecken und Kanten, schräge Frässchnitte, falsche Masse usw. müssen zwingend vor dem Einbau beanstandet werden. Nach dem Einbau können Beanstandungen nicht mehr akzeptiert werden. Nicht sichtbare Flächen, Seiten und Kanten können bei Bodenplatten, Blockstufen, Stellriemen etc. abgebrochen oder unvollständig sein. Dies sind keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Bezüglich der Masstoleranzen gelten die aktuellen Normen nach SIA.

Kalksteine

Kalksteine sind nicht absolut frostbeständig. Bei fachgerechter Anwendung können Schäden weitgehend vermieden werden. Bei den Mauer- und Quadersteinen lassen sich leichte frostbedingte Absprengungen nicht verhindern. Bei einzelnen Steinen können auch Risse entstehen. Das Lager muss immer liegend verlegt werden. Bei Frostschäden werden sämtliche Garantieansprüche abgelehnt. Kalksteine verlieren durch Witterung und Umweltfaktoren die ursprüngliche Farbstruktur, bleichen aus und können grau bis schwarz oder auch rötlich werden. Bodenplatten aus Kalkstein (Kalkstein, Travertin, Marmor) müssen zwingend in Verlegesplitt verlegt werden. Generell müssen unbedingt die Anwendungsrichtlinien für den Einbau von Kalksteinprodukten beachtet werden. Ein Infoblatt kann bei unserer Firma bezogen werden. Für eine gute Entwässerung ist zu sorgen. Weiter ist das Material nicht tausalzbeständig. Boden- und Wandplatten aus Kalkstein (Kalkstein, Travertin, Marmor) im Innenbereich sind nicht säureresistent. Die Platten im Innenbereich müssen zwingend imprägniert werden. Der Kunde muss vom Unternehmer auf die Eigenschaften sowie korrekte Pflege aufmerksam gemacht werden.

Basalt / Gabbro

Bei Basalt handelt es sich um ein hartes Erstarrungsgestein. Die Eigenspannung dieses Gesteins kann zu materialbedingen Haarrissen in der Oberfläche führen. Haarrisse sind eine produkttypische Eigenschaft und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Basalte dürfen nicht mit säurehaltigen Reinigern behandelt werden, da diese ausbleichen können.
Sandstein
Sandsteine verfügen über raue, stark saugende Oberflächen. Diese natürliche Struktur kann verstärkt zu Verschmutzungen und Bildung von Moos führen, insbesondere an schattigen und von der Sonne abgewandten Stellen. Dies sind normale produkttypische Eigenschaften und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung.

Findlinge

Wir führen Findlinge und Felsen in vielen Materialien, mit Äderungen, Einschlüssen und Texturen. Bei diesen Produkten werden Beanstandungen wegen Abplatzungen und Frostschäden abgelehnt.
Reinigung Pflege
Beim Einsatz von Reinigungs- und Pflegeprodukten ist bei Natursteinen Vorsicht geboten. Die Wirksamkeit und Reaktion muss vorgängig zwingend an einer verdeckten Stelle ausprobiert werden. Natursteine reagieren individuell auf Reinigung und Pflege. Auf Reklamationen aufgrund von Reinigungen, Imprägnierungen, Pflege, usw. wird durch unsere Firma nicht eingetreten. Beachten Sie die Anwendungsempfehlungen des jeweiligen Produktherstellers.

Mängelrügen

Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Mängelrügen und Beanstandungen müssen spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Beilage der Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden, widrigenfalls sie als genehmigt gilt.

Gewährleistungsfrist

Es gilt das Obligationenrecht.

Einbau Verlegung

Unsere Firma verlegt und verbaut selber keine Natursteine. Schäden, welche durch unsachgemässen Einbau, Reaktionen mit Mörtel, Fugenmaterial, Silikone, Imprägnierungen, usw. entstehen, liegen in der Verantwortung des Verlegers und nicht unserer Firma. Bei der Verlegung von Bodenplatten auf Splitt muss zwingend ein sauberer Verlegesplitt verwendet werden, welcher frei ist von Erz. Die Entwässerung von Gartenplatten (z.B. durch Regen, Reinigungswasser, Schnee, usw.) muss durch den verlegenden Unternehmer sichergestellt werden. Staunässe im Unterbau gilt es unbedingt zu vermeiden. Der Naturstein hat je nach Bank oder Abbauschicht unterschiedliche Struktureinflüsse. Der Verleger muss daher vor dem Verlegen die vorhandenen Plattenstrukturen prüfen und ggf. entsprechend durchmischen (ggf. flächenbezogen sortieren). Dies gilt sowohl für den Aussen- wie auch für den Innenbereich. Auf Splitt empfehlen wirzudem eine Verlegung mit Distanzhaltern (Fugen-T-Stücken oder Fugen-kreuzen), um die Entwässerung und Durchlüftung des Aufbaus sicherzustellen. Auf auftretende Wasserflecken und Ausblühungen, welche durch von unten aufsteigende Feuchtigkeit entstehen, hat unsere Firma keinen Einfluss. Beanstandungen dieser Art werden durch unsere Firma abgelehnt. Wir empfehlen einen Besuch und Beratung in unseren Ausstellungen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Kaufverträge mit unserer Firma kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz unserer Firma, d.h. für:
– NIMO Natursteinhandel in 3714 Frutigen
– Imobersteg AG in 3714 Frutigen

Frutigen, 01.09.2020